Cannabis und andere Drogen nicht gleich behandeln
Cannabis wird im Fahrerlaubnisrecht heute eigenständig geregelt. Für andere Betäubungsmittel und psychoaktiv wirkende Stoffe gelten andere Prüfungsgrundlagen. Deshalb übernehmen wir weder Cannabislogik noch allgemeine Aussagen zu ‚Drogen-MPU‘ ungeprüft auf deinen Fall.
Ausgangspunkt sind die dokumentierte Substanz, der Anlass, mögliche Vorbefunde und der konkrete Auftrag der Fahrerlaubnisbehörde. Medizinische Bewertungen oder Diagnosen werden nicht aus einzelnen Angaben abgeleitet. Wo eine fachärztliche oder toxikologische Klärung erforderlich ist, wird diese Grenze ausdrücklich benannt.